volksbank mittelhessen zukunftsplanerin glückliche junge Mutter, die ihren süßen kleinen Sohn wie ein fliegendes Flugzeug hält
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Gemeinsam wachsen: Geldanlagen für die Kleinen!

Sobald Kinder in unser Leben treten, ist eines klar: Die Welt dreht sich (fast) nur noch um sie. Und das ist gut so: Wir werden weicher, härter, ernster und alberner. Aber vor allem werden wir zukunfts­be­wusster. Denn wenn wir bei uns selbst vielleicht nicht viel Aufmerk­samkeit auf unsere Vorsorge verschwendet haben und für zielori­en­tiertes sparen eigentlich nie so der richtige Zeitpunkt war, möchten wir für unseren Nachwuchs die bestmög­lichen Perspek­tiven schaffen.

Früher sind Sparbe­träge oder Geldge­schenke für die Kleinen einfach auf dem Sparbuch gelandet. Aber der Klassiker ist mittler­weile keine Option mehr: Es gibt einfach kaum noch Rendite. Das Geld auf dem Sparbuch wird aufgrund der Inflation im Laufe der Jahre sogar weniger wert.

Also – Wohin mit dem Geld?

Gründe, etwas Geld für dein Kind anzulegen, gibt es viele: von der Ausbildung bis zum Studium, als Unter­stützung für das erste Auto bzw. die erste Wohnung oder vielleicht einfach nur als Vorsorge. Auch sind Oma und Opa oft pragma­tische Schenker, die ihrem Enkelkind lieber etwas Geld in den Sparstrumpf stecken, als schnell­lebige Geschenke zu machen.

Grund­sätzlich lassen sich Spar- und Anlage­mög­lich­keiten in zwei Gruppen aufteilen: kurzfristig und langfristig. Dementspre­chend sollten verschiedene Sparziele auch zielori­en­tiert angelegt werden.

Anlagemöglichkeiten für Kinder
Beispiel Anlagemöglichkeiten für Kinder
Tipp:

Eine gute Basis, um mit einem Puffer für die Zukunft deines Kindes zu starten, ist das Kindergeld. Seit dem 01.01.2021 beträgt das Kindergeld jeweils 219 € für die ersten beiden Kinder. Unter bestimmten Grund­vor­aus­set­zungen – etwa bei einem Studium – wird es bis zu Vollendung des 25. Lebens­jahres gezahlt. Wie viel von dem Kindergeld du am Ende anlegen möchtest, kommt natürlich auf deine Lebens­um­stände an.

Kinder- oder Jungendkonto:
Diese Konten können von den gesetz­lichen Vertretern (das bist in diesem Fall wahrscheinlich du) eines Kindes bei einer Bank eröffnet werden. Ein Kinder- oder Jugend­konto hat oft besonders günstige Kondi­tionen; manche wachsen sogar bis zum 28. Geburtstag mit den Ansprüchen des Konto­in­habers mit. Meistens wird dieser Kontotyp online geführt, was Kosten reduziert und den gesetz­lichen Vertretern eine leichte Verwaltung von zu Hause oder dem Handy aus ermög­lichen. Ab einem bestimmten Alter bekommen die Kinder selbst Zugriff auf das dort deponierte Geld.
Tagesgeldkonto:
Geld auf dem Tages­geld­konto ist jederzeit verfügbar und wird im Gegensatz zu einem Girokonto verzinst. Leider ist derzeit der durch­schnitt­liche Zinssatz von Tages­geld­konten sehr niedrig. Diese Variante ist eine gute Option, um etwas Geld beisei­te­zu­legen – z. B. wenn kleine monat­liche Beträge angespart werden sollen, bis wir eine Summe erreichen, die sich als Start­ka­pital für Anlagen mit höheren Rendi­te­chancen lohnt.
Investmentfonds:

Ein Invest­ment­fonds ist vergleichbar mit einem Topf, in den viele Anleger Geld einzahlen. Das Geld wird dann durch profes­sio­nelles Fonds­ma­nagement in unter­schied­liche Wertpa­piere oder Immobilien inves­tiert. Invest­ment­fonds sind daher eine bequeme Anlageform für alle, die sich nicht täglich mit dem Börsen­ge­schehen beschäf­tigen möchten und trotzdem die Chancen, die die Kapital­märkte bieten, wahrnehmen möchten. Bei einem Fonds-Depot wird eine bestimmte Summe Geld für einen festge­legten Zeitraum angelegt. Bewusst musst du dir trotzdem sein dass, auch wenn gute Rendite wahrschein­licher sind, je nach Börsen­ge­schehen auch kein Profit entstehen kann.

Fonds­spar­pläne bieten die Möglichkeit, sich bei den Chancen von Invest­ment­fonds sogar mit einem niedrigen monat­lichen Betrag zu betei­ligen. Die Betei­li­gungen wachsen mit dem angesparten Geld – stetig werden neue Anteile mit einer breiten Streuung und der von dir gewählten Risiko­be­reit­schaft gezeichnet. Auch kannst du hier Einmal­be­träge nach Wunsch einzahlen, um deinen Fonds­sparplan aufzu­stocken.

Chancen und Risiken bei Invest­ment­fonds: Anlagen, insbe­sondere Aktien­fonds zeichnen sich durch beacht­liche Ertrags­chancen aus, von denen du bequem und einfach profi­tieren kannst. Wobei du aller­dings auch hier das Risiko markt­be­dingter Kurs- und Ertrags­schwan­kungen beachten musst.

Wenn du die Möglichkeit, dein Geld in einen Fonds zu inves­tieren, in Betracht ziehst, lass dich bitte ausführlich von deinem Berater über die Chancen und Risiken infor­mieren!

Mehr Details über Invest­ment­fonds haben wir hier für dich.

Kapitalversicherung:

Grund­sätzlich ist es so, dass in eine Kapital­ver­si­cherung ein monat­licher oder einma­liger Geldbetrag einge­zahlt wird, mit der Möglichkeit, durch Kapital­erträge dein Erspartes wachsen zu lassen. Das gesparte Kapital wird an einem festen Termin mit den eventu­ellen Renditen ausge­zahlt – so kannst du eine Start­hilfe für dein Kind zu genau dem richtigen Zeitpunkt planen.

Attraktiv bei dieser Anlage­va­riante ist, dass viele Anbieter ein Garan­tie­ka­pital zum Laufzeitende und/oder eine Garantie auf die einge­zahlten Beiträge bieten. Zudem sind meistens Zuzah­lungen sowie Kapital­entnahmen möglich, sodass du jederzeit flexibel bleibst. Da die Angebote der Anbieter variieren, solltest du dich zu dem Thema beraten lassen.

Die nächste Frage: Auf welchen Namen eigentlich?

Die Entscheidung, ob es sich im Namen des Kindes oder der Eltern besser spart, ist einfach nicht pauschal zu beant­worten. Beides hat seine Pros und seine Kontras. Ich möchte dir hier gerne allgemein einige davon aufzählen, damit du einen ersten Überblick hast; letzt­endlich lege ich dir aber ans Herz, dass du dich von Fachkräften dazu genauer beraten lässt.

Im Namen des Kindes

Seit 2009 müssen Privat­an­leger 25 Prozent Abgel­tungs­steuer auf Kapital­erträge zahlen. Hinzu kommen der mögliche Solida­ri­täts­zu­schlag und gegebe­nen­falls Kirchen­steuer. Der Sparer­pausch­betrag (früher Sparer­frei­betrag genannt) ist ein Freibetrag bei der Einkom­men­steuer. Er sorgt dafür, dass deine Kapital­ein­künfte steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Für Allein­ste­hende liegt dieser Betrag bei 801 €, für Ehepaare verdoppelt sich die Summe auf 1.602 €. Der Sparer­pausch­betrag ist im Einkom­men­steu­er­gesetz (EStG) geregelt und gilt für alle Einkünfte aus Kapital­ver­mögen – zum Beispiel Veräu­ße­rungs­ge­winne aus Aktien und anderen Wertpa­pieren, Zinsen sowie Dividenden. Dein Kind hat wie Du einen steuer­freien Sparer­pausch­betrag. Ist dein Betrag schon ausge­reizt, kann das ein Argument sein, um auf den Namen des Kindes anzulegen.

Fakt ist: Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, kann es mit seinem Geld machen, was es will. Auch wenn dein Plan war, damit das Studium zu finan­zieren. Sollte dein Nachwuchs entscheiden, jetzt mit seinem Ersparten doch erst mal eine Weltreise zu machen, hilft nur noch gutes Zureden.

Wichtig ist zu wissen, dass wenn das Ersparte den Freibetrag von 8.200 € übersteigt, der BAföG – Anspruch verfällt (www​.bafoeg​-rechner​.de). Und bei der Famili­en­ver­si­cherung gelten für alle Famili­en­mit­glieder (auch Kinder) Einkom­mens­grenzen. Das monat­liche Gesamt­ein­kommen darf bei den meisten Anbietern 470 €* nicht übersteigen. Wird dieser Betrag überschritten, kann das Kind aus der Famili­en­ver­si­cherung ausge­schlossen werden.

*Stand 2021. Quelle: Famili­en­portal des Bundes­mi­nis­te­riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im eigenen Namen

Du entscheidest, wann, wie und warum dein Nachwuchs von dem Gesparten profi­tiert. Außerdem kannst du dich dazu entscheiden, dein Kind als Begüns­tigten vertraglich zu nennen.

So oder so, du belastest deinen eigenen steuer­freien Sparer­pausch­betrag. Und sollte sich das Anlegen richtig gelohnt haben und ihr eine statt­liche Summe von über 400.000 € in 10 Jahren* gehamstert habt, steht eine Schen­kungs­steuer an, wenn du das Geld letzt­endlich an dein Kind überschreiben möchtest. Handelt es sich bei dem beschenkten Sprössling um deinen Enkel, liegt die Grenze „schon“ bei 200.000 €. Auch das Finanzamt muss von Schenker und Beschenktem innerhalb von drei Monaten infor­miert werden.

*Die Freibe­träge beziehen sich auf einen Zeitraum von je zehn Jahren: Alle zehn Jahre kann eine Schenkung bis hin zum Gesamtwert des zuste­henden Freibe­trags ohne Schen­kungs­steuer getätigt werden. Stand 2021. Quelle: weltsparen​.de

Wenn uns bewusst ist, dass ein Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr durch­schnittlich rund 148.000 € kostet (Quelle: Studie des Statis­ti­schen Bundes­amtes, 2018) ist eine Anlage für die Kleinsten vielleicht eine Überlegung wert. Wie schon gesagt: Grund­wissen ist gut und schön, aber lass dich profes­sionell beraten, wenn es an die Umsetzung geht. Und das neue Auto am 18. Geburtstag muss nicht unbedingt nur ein Traum bleiben.

Ausführ­liche produkt­spe­zi­fische Infor­ma­tionen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds der Union Investment entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufs­pro­spekten, den Anlage­be­din­gungen, den wesent­lichen Anleger­infor­ma­tionen sowie den Jahres- und Halbjah­res­be­richten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kunden­service der Union Investment Service Bank AG, Weißfrau­en­straße 7, 60311 Frankfurt am Main erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbind­liche Grundlage für den Kauf der Fonds.

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